Pflegehilfsmittel

Bei der häuslichen Pflege werden viele verschiedene Produkte benötigt. Die Kosten solcher Pflegehilfsmittel werden unter Umständen von der Pflegekasse übernommen.

Ist bei gesetzlich Versicherten eine Pflegestufe festgestellt worden, besteht ein Anrecht auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln mit bis zu 40 €/Monat. Dies soll die häusliche Pflege erleichtern.

Eine Aufstellung von Produkten, die für diesen Zweck von den Krankenkassen übernommen werden, finden Sie in der unten stehenden Auflistung. Aus diesen Produkten können Sie sich bei uns jeden Monat ein Pflegepaket zusammenstellen, ganz nach Ihrem individuell wechselnden Bedarf.

Unabhängig von dieser 40 €-Pauschale können wir Sie im Bedarfsfall mit wiederverwendbaren Bettschutzeinlagen versorgen (mit bis zu 3 Stück pro Jahr).

  • Saugende Bettschutzeinlagen -Einmalgebrauch (54.45.01.0001)
  • Fingerlinge (54.99.01.0001)
  • Einmalhandschuhe (54.99.01.1001)
  • Mundschutz (54.99.01.2001)
  • Schutzschürzen -Einmalgebrauch (54.99.01.3001)
  • Schutzschürzen -wiederverwendbar (54.99.01.3002)
  • Händedesinfektionsmittel (54.99.02.0001)
  • Flächendesinfektionsmittel (54.99.02.0002)
  • Saugende Bettschutzeinlagen –wiederverwendbar (51.40.01.4___)

Die in Klammern aufgeführten Nummern sind Pflegehilfsmittelpositionsnummern. Sie sind den Produkten zugeordnet, welche mit den Pflegekassen abgerechnet werden können
 

Kategorie
  1. Unsere Leistungen
Sprache wechseln